Nutzungsbedingungen

für die Nutzung des Angebotes des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung

  2. Umfang der Nutzung und Rechteeinräumung

  3. Registrierung und Nutzungsbeschränkungen

  4. Pflichten des Nutzers

  5. Veröffentlichung von Daten und Inhalten

  6. Übertragung von Rechten

  7. Pflichten des Anbieters

  8. Betrieb der notwendigen Infrastruktur durch den Anbieter

  9. Mitwirkung des Nutzers

  10. Gewährleistung

  11. Mängelbeseitigung und Gewährleistungsansprüche

  12. Verletzung von Schutzrechten Dritter

  13. Haftung

  14. Verantwortlichkeit für Inhalte

  15. Subunternehmer und Vertragsübertragung

  16. Laufzeit und Kündigung

  17. Änderungsvorbehalt

  18. Datenschutz

  19. Schlussbestimmungen

1. Einleitung

1.1 Helfende Hände ist eine internetbasierte Plattform, die von der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2020 entwickelt, aufgebaut und betreut wurde und am 1.1.2021 an die Bundespflegekammer e.V. im Rahmen eines geförderten Projektes des BMG zur Weiterentwicklung hinsichtlich der immer noch bestehenden Pandemischen Lage und deren Herausforderungen im Gesundheitssystem und perspektivisch für zukünftige Krisensituationen in diesem Bereich eine stabile Vorsorgestruktur aufzubauen. Helfende Hände wurde am 1.1.2022 an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben.

Ziel von Helfende Hände ist, Personen, die sich temporär in der Pflege engagieren und Einrichtungen der Pflege unterstützen möchten sowie Personen aus der Akut- und Langzeitpflege und Eingliederungshilfe regional vor Ort mit Versorgungseinrichtungen zu vernetzten, um individuelle passende praktische Unterstützung zu vermitteln. 

1.2 Interessierte Person können sich auf der Plattform Helfende Hände registrieren und nach der Registrierung ein kurzes Profil mit Namen, Kontaktdaten, Ausbildung und Qualifikation und möglicher Einsatzbereich und Unterstützungsmaßnahmen hinterlegen. Anbieter von Gesundheitseinrichtungen können über die Plattform Helfende Hände Ihren Bedarf mitteilen und über die Plattform bei den registrierten Personen für eine Unterstützung ihrer Einrichtung werben. 

1.3 Die Bereitstellung der Plattform Helfende Hände erfolgt dabei auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Diese legen den rechtlichen Rahmen fest, unter dem Sie als Nutzerin und Nutzer die Plattform Helfende Hände nutzen dürfen. 

2. Umfang der Nutzung und Rechteeinräumung

2.1 Nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen gewährt der Anbieter der Nutzerin / dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Plattform Helfende Hände.

2.2 Der Anbieter räumt der Nutzerin / dem Nutzer ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich sowie inhaltlich entsprechend der Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen beschränktes Recht ein, die Plattform Helfende Hände zu nutzen.

3. Registrierung und Nutzungsbeschränkungen

3.1 Die Nutzung der Plattform Helfende Hände ist kostenlos. Für die vollständige Nutzung der Plattform Helfende Hände ist eine Registrierung erforderlich.

3.2 Für die Registrierung muss die Nutzerin / der Nutzer zunächst ihre / seine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) mitteilen. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse über einen Login-Link wird ein Nutzerkonto zur Verfügung gestellt. Bei der ersten Anmeldung zu dem Nutzerkonto einer Einrichtung muss die Partnerin / der Partner diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Es besteht dabei grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung eines Nutzerkontos. Die Entscheidung steht ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter kann insbesondere Nachweise dafür zu verlangen, dass die Nutzerin / der Nutzer zur Gruppe der Berechtigten gehört.

4. Pflichten der Nutzer 

4.1 Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten. Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, auf dem Portal keine Inhalte einzubringen, die gegen das geltende Recht, insbesondere die Datenschutzbestimmungen, verstoßen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verletzen.

4.2 Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Daten sowohl im Rahmen des Anmeldeverfahrens als auch hinsichtlich der von ihm eingestellten Inhalte wahrheitsgemäß anzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die angegebenen Daten stichprobenartig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Stellt der Anbieter fest, dass Daten nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden oder Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit bestehen, so kann sie die Daten und/oder das Konto der jeweiligen Nutzerin / des jeweiligen Nutzers dauerhaft oder vorübergehend und vollständig oder teilweise sperren.   

4.3 Die Nutzerin / der Nutzer erkennt an, dass es sich bei der Zusammenstellung der Daten hinsichtlich der verschiedenen Angebote um eine von dem Anbieter hergestellte Datenbank im Sinne des Urheberrechts handelt.

4.4 Einrichtungen, die Personen über die Plattform Helfende Hände vermitten, tragen die Verantwortung dafür und müssen sicherstellen, dass sie bei der Beschäftigung der Personen die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes- oder Bundesrechts einhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn für die Ausübung von bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten eine Mindestqualifikation erforderlich ist.

5. Veröffentlichung von Daten und Inhalten

5.1 Personen können Angaben zu ihrer Person und ihrer Ausbildung/Qualifikation veröffentlichen; Anbieter von Gesundheitseinrichtungen können ihre Einrichtung und ihren Bedarf an Unterstützung darstellen.

5.2 Die Plattform Helfende Hände ist ein nicht-kommerzielles Projekt des Anbieters, das nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Vor diesem Hintergrund ist jegliche Form der Werbung für gewinnorientierte Angebote – sei es direkt oder indirekt – untersagt.

6. Übertragung von Rechten

6.1 Im Hinblick auf die Inhalte, die die Nutzerin / der Nutzer dem Anbieter zur Verfügung stellt, räumt die Nutzerin / der Nutzer dem Anbieter das Recht ein, diese im Rahmen des Betriebs der Plattform Helfende Hände für eigene Zwecke zu nutzen und anderen Nutzern der Plattform Helfende Hände nach Maßgabe der Konzeption der Plattform Helfende Hände zur Verfügung zu stellen, insbesondere mit dem Ziel der Ermöglichung einer direkten Kontaktaufnahme zwischen den Nutzern nach deren entsprechender Zustimmung bzw. Freigabe.

6.2 Die Kündigung oder anderweitige Beendigung der Nutzung der Plattform Helfende Hände lässt die Rechteinräumung mit Wirkung für die Zukunft entfallen. Der Anbieter wird die entsprechenden Inhalte löschen und nicht mehr weitergeben; die Speicherung zur Erfüllung von Archivierungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten bleibt unberührt. 

6.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte zu veröffentlichen oder an bestimmte andere Nutzerinnen / Nutzer weiterzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung zurückzuweisen und veröffentlichte Inhalte von der Plattform Helfende Hände zu entfernen, wenn sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

7. Pflichten des Anbieters

7.1 Der Anbieter stellt die Plattform Helfende Hände zur online-basierten Nutzung zur Verfügung und gewährt der Nutzerin / dem Nutzer die vorstehend beschriebenen Nutzungsrechte an der Plattform Helfende Hände.

7.2 Für den Fall, dass die Plattform Helfende Hände einen Mangel aufweist, wird dieser von dem Anbieter nach Maßgabe der entsprechenden Regelungen dieser Nutzungsbedingungen behoben.

7.3 Weitergehende Pflichten des Anbieters gegenüber den Nutzerinnen / den Nutzern bestehen nicht, insbesondere nicht auf Vermittlung einer konkreten Beschäftigung bzw. der Beschaffung von Personen zur Unterstützung. 

8. Betrieb der notwendigen Infrastruktur durch den Anbieter

8.1 Der Nutzerin / dem Nutzer ist bewusst, dass für die Möglichkeit zur Nutzung der Plattform Helfende Hände eine zentrale Speicherung der Nutzerdaten durch den Anbieter erforderlich ist. Der Anbieter speichert alle Nutzungsdaten auf eigenen Systemen (die „Infrastruktur“) und ermöglicht den Zugriff auf diese Nutzungsdaten durch die Nutzerin / den Nutzer und weitere Nutzerinnen und Nutzer über die Plattform Helfende Hände durch Aufbau einer Verbindung zu der Infrastruktur. 

8.2 Der Anbieter ist bemüht, die Infrastruktur einschließlich der Plattform Helfende Hände dauerhaft und möglichst unterbrechungsfrei für die Nutzerinnen und Nutzer bereitzustellen. Der Anbieter übernimmt für eine entsprechende Verfügbarkeit jedoch keine Gewähr. Insbesondere hat die Nutzerin / der Nutzer keine Ansprüche gegen den Anbieter für den Fall, dass die Plattform Helfende Hände vorübergehend nicht zur Verfügung steht bzw. nicht erreichbar ist oder der Anbieter sich entscheidet, die Bereitstellung der Plattform Helfende Hände endgültig einzustellen. 

9. Mitwirkung des Nutzers

9.1 Der Nutzerin / dem Nutzer obliegt die Prüfung, ob die Systemvoraussetzungen und sonstigen Rahmenbedingungen eine Nutzung der Plattform Helfende Hände ermöglichen. Der Anbieter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für den Aufruf der Plattform Helfende Hände eine Internetverbindung bestehen muss, damit eine Verbindung zu der Infrastruktur hergestellt werden kann. Die Nutzerin / der Nutzer ist dafür verantwortlich, die entsprechende Internetverbindung seines Gerätes mit ausreichender Bandbreite sicherzustellen. 

9.2 Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, Angaben, die sich aus der Plattform Helfende Hände ergeben, auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Keinesfalls darf die Nutzerin / der Nutzer Angaben ungeprüft übernehmen. 

9.3 Sollten sich bei der Nutzung der Plattform Helfende Hände Probleme, Fehler oder Unstimmigkeiten ergeben, so hat die Nutzerin / der Nutzer den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen des Anbieters wird die Nutzerin / der Nutzer ihre / seine Mitteilung konkretisieren und den Anbieter bei der Analyse des Problems unterstützen. 

9.4 Die Nutzerin / der Nutzer wird alle Maßnahmen und Handlungen unterlassen, die die Stabilität und Sicherheit der Plattform Helfende Hände sowie der Infrastruktur gefährden. In diesem Zusammenhang wird die Nutzerin / der Nutzer insbesondere eine Nutzung der Plattform Helfende Hände außerhalb der hierfür vorgesehenen Verwendungszwecke unterlassen. Weiter ist es der Nutzerin / dem Nutzer untersagt, mit anderen Systemen außer der Plattform Helfende Hände den Versuch zu unternehmen, auf die Infrastruktur zuzugreifen. 

10. Gewährleistung

10.1 Der Anbieter leistet dafür Gewähr, dass die Plattform Helfende Hände, die dem Nutzer mitgeteilten Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern (der „Mangel“). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass die Nutzerin / der Nutzer gegen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt.

10.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform Helfende Hände den Bedürfnissen der Nutzerin / des Nutzers entspricht, wovon sich die Nutzerin / der Nutzer selbst zu vergewissern hat. Der Nutzerin / dem Nutzer ist bekannt, dass die Überlassung eines völlig fehlerfreien Systems wegen der Komplexität derartiger Systeme nicht möglich ist und daher auch nicht zugesichert werden kann. Dies ist entsprechend auch vertraglich nicht geschuldet.

10.3 Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform Helfende Hände frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Anbieter in einem für die Nutzerin / den Nutzer zumutbaren Umfang das Recht, entweder die Plattform Helfende Hände so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen oder die Befugnis zu erwirken, dass die Plattform Helfende Hände uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer vertragsgemäß genutzt werden kann.

11. Mängelbeseitigung und Gewährleistungsansprüche

Treten bei der unentgeltlichen Nutzung der Plattform Helfende Hände Mängel auf, können für die Nutzerin / den Nutzer nur dann Mängelbeseitigungsansprüche entstehen, wenn er die Mängel dokumentiert und an den Anbieter meldet. Der Anbieter ist verpflichtet, zumutbare Anstrengungen zur Beseitigung gemeldeter wesentlicher, die Nutzung erheblich beeinträchtigender Mängel zu unternehmen, ohne dass die Nutzerin / der Nutzer einen Anspruch auf Beseitigung eines Mangels innerhalb konkreter Frist verlangen kann. Ausreichend ist insbesondere eine Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Bereitstellung neuer Versionen entsprechend der Releaseplanung des Anbieters. Weitergehende Gewährleistungsansprüche kommen nur bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels in Betracht. 

12. Verletzung von Schutzrechten Dritter

12.1 Die Nutzerin / der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Helfende Hände geltend gemacht werden. In diesem Fall wird der Anbieter die Nutzerin / den Nutzer in Bezug auf die angebliche Rechtsverletzung auf eigene Kosten verteidigen. 

12.2 Die Nutzerin / der Nutzer wird den Anbieter auf deren Verlangen die notwendige Unterstützung gewähren, die für eine effektive Verteidigung gegen entsprechende Ansprüche erforderlich ist. Stellt sich heraus, dass ein Verhalten der Nutzerin / des Nutzers für den Vorwurf der Verletzung von Schutzrechten Dritter mit ursächlich war, insbesondere die Nutzerin / der Nutzer sich nicht an die Vorgaben und Beschränkungen dieser Nutzungsbedingungen gehalten hat, wird die Nutzerin / der Nutzer dem Anbieter alle hierdurch entstandenen Schäden und Rechtsverteidigungskosten ersetzen. 

12.3 Die Einschränkungen im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung und Nutzung der Helfende Hände Plattform gelten auch im Hinblick auf die Verletzung von Schutzrechten Dritter. 

13. Haftung

13.1 Der Anbieter stellt die Plattform Helfende Hände für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei zur Verfügung und haftet vor diesem Hintergrund nach den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der leihvertraglichen Haftungsprivilegierung, soweit sich nicht aus den übrigen Regelungen etwas anderes ergibt. 

13.2 Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Hinsichtlich der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO.  

14. Verantwortlichkeit für Inhalte

14.1 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die unter Nutzung der Plattform Helfende Hände ausgetauscht, übermittelt, veröffentlicht oder auf andere Weise zugänglich gemacht (die „Verbreitung“) werden. Die Nutzerin / der Nutzer hat die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und Inhalten, die auf andere Weise gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, dem Anbieter zu melden. 

14.2 Der Anbieter weist darauf hin, dass jede Nutzerin / jeder Nutzer selbst für die Inhalte verantwortlich ist, die unter Nutzung der Plattform Helfende Hände verbreitet werden.  

14.3 Für den Fall, dass der Anbieter wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird und dies auf die Verbreitung von Inhalten durch die Nutzerin / den Nutzer zurückzuführen ist, stellt dieser den Anbieter auf erstes Anfordern von allen entsprechenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei.

15. Subunternehmer und Vertragsübertragung

15.1 Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragten, die nach diesen Nutzungsbedingungen von dem Anbieter geschuldet sind. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber der Nutzerin / dem Nutzer insgesamt auf einen Dritten zu übertragen. 

15.2 Unabhängig von der Leistungserbringung durch Dritte bleibt der Anbieter grundsätzlich gegenüber der Nutzerin / dem Nutzer zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen verpflichtet. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Gesellschaft zu übertragen, sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind. Die Nutzerin / der Nutzer erklärt hiermit vorab ihr / sein Einverständnis zu einer solchen Vertragsübertragung, wobei das Einverständnis jederzeit frei widerruflich ist. Der Anbieter wird der Nutzerin / den Nutzer über eine beabsichtigte Vertragsübertragung in Textform mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten informieren und sie / ihn hierbei ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerrufs des vorab erteilten Einverständnisses hinweisen. Der Anbieter muss weiter sicherstellen, dass der zukünftige Vertragspartner des Nutzers aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Anbieter berechtigt und in der Lage ist, die sich aus diesem Vertrag ergebenen Pflichten zu erfüllen.

16. Laufzeit und Kündigung

16.1 Die Nutzung der Plattform Helfende Hände kann von der Nutzerin / dem Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Sofern die Nutzerin / der Nutzer ihr / sein Nutzerkonto endgültig löschen möchte, kann sie / er den Anbieter entsprechend informieren.

16.2 Der Anbieter behält sich im Hinblick auf die kostenlose Bereitstellung der Plattform Helfende Hände vor, die Bereitstellung der Plattform Helfende Hände und das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann die Nutzerin / der Nutzer die Plattform Helfende Hände nicht mehr nutzen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.3 Soweit in diesen Nutzungsbedingungen geregelt ist, dass der Anbieter das Recht hat oder sich vorbehält, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund sofort zu beenden, bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung.

17. Änderungsvorbehalt

17.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters erforderlich ist, insbesondere bei Einführung neuer Funktionen der Plattform Helfende Hände oder der Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen.

17.2 Die Nutzerin / der Nutzer wird bei Anpassung dieser Nutzungsbedingungen über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen vorab informiert. Widerspricht die Nutzerin / der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von der Nutzerin / vom Nutzer angenommen. Der Anbieter wird in ihrer Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. 

17.3 Im Falle eines Widerspruchs kann die Nutzerin / der Nutzer die Nutzung der Plattform Helfende Hände nach der bisherigen Fassung der Nutzungsbedingungen fortsetzen ist. Der Anbieter ist aber berechtigt, die Nutzerin / den Nutzer von der Nutzung neuer Versionen der Plattform Helfende Hände, dem Zugang zu der Infrastruktur oder der Nutzung der Plattform Helfende Hände insgesamt auszusperren und die Aufhebung der Sperre von einer Zustimmung zu den angepassten Nutzungsbedingungen abhängig zu machen. 

18. Datenschutz

18.1 Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten. Weitere Einzelheiten über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters für die Plattform Helfende Hände. 

18.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die weitere Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung der Daten, die über die Plattform Helfende Hände eingegeben werden, zum Kern des Nutzungsverhältnisses für die Plattform Helfende Hände gehört und der Anbieter im Hinblick auf etwaige personenbezogene Daten nicht im Sinne einer Auftragsverarbeitung für die Nutzerin / den Nutzer tätig wird. Folglich ist die Nutzerin / der Nutzer nicht berechtigt, dem Anbieter Weisungen im Hinblick auf die Art und Weise der Datenverarbeitung zu erteilen. 

19. Schlussbestimmungen

19.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt. 

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt und an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass sich die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.